Kurzfassung
Influencer-Tätigkeit ist fast immer ein Gewerbe (Anmeldung beim Gewerbeamt, ~30€). Bis 22.000 € Jahresumsatz: Kleinunternehmer-Regelung möglich (keine USt-Pflicht). Über 22k: USt-pflichtig + Voranmeldungen. Einkommensteuer ab Gewinn-Freibetrag (~12.000 €). Diese Seite ist keine Steuerberatung — bei wichtigen Entscheidungen Steuerberater fragen.
1. Gewerbe oder Freiberufler?
Influencer-Tätigkeit ist fast immer gewerblich. Du wirbst für Produkte/Marken — das ist klassische gewerbliche Tätigkeit. Freiberuflich (z.B. Künstler, Journalist) bist du nur, wenn deine Inhalte überwiegend journalistisch oder künstlerisch sind und du keine Werbung machst.
Konsequenzen:
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (~30 €)
- Steuernummer beim Finanzamt beantragen (kostenlos)
- Gewerbesteuer ab Gewinn 24.500 € (anrechenbar auf ESt)
- IHK-Pflichtmitgliedschaft (kostenlos bis ~5.200 €/Jahr Gewinn, dann ~50 €/Jahr)
2. Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG)
Wenn dein Vorjahresumsatz < 22.000 € war und der erwartete laufende Jahresumsatz < 50.000 € ist, kannst du Kleinunternehmer sein:
- ✓ Keine USt auf deinen Rechnungen (du verrechnest brutto = netto)
- ✓ Keine USt-Voranmeldung
- ✗ Kein Vorsteuerabzug für eigene Anschaffungen
- ✗ Pflichthinweis auf Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen"
Wann nicht Kleinunternehmer? Wenn du viele teure Werkzeuge kaufst (Kamera, Laptop, Drohne) und die Vorsteuer zurückholen willst.
3. Einkommensteuer
Du zahlst ESt auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht auf deinen Umsatz:
- Grundfreibetrag 2026: ~12.000 € — unter diesem Wert keine ESt
- Steuersatz: progressiv von 14% bis 45%, je nach Gesamteinkommen
- Solidaritätszuschlag: 5,5% auf ESt (entfällt für viele Selbstständige inzwischen)
- Kirchensteuer: 8–9% auf ESt (wenn konfessionell)
Faustregel: Lege 30–35% deiner Einnahmen für Steuern beiseite.
4. Umsatzsteuer (wenn nicht Kleinunternehmer)
- Standard-USt: 19%
- Bei Lizenzrechten: 7% (z.B. Buy-out-Klauseln)
- USt-Voranmeldung: monatlich, vierteljährlich oder jährlich (je nach Vorjahres-USt-Schuld)
- Reverse-Charge bei B2B-Deals mit EU-Ausland: USt entfällt, dafür ZM-Meldung
5. Was du als Betriebsausgabe absetzen kannst
- 📷 Kamera, Mikrofon, Beleuchtung, Software (komplett oder per AfA über Nutzungsdauer)
- 💻 Laptop, Smartphone (anteilig — typisch 70%)
- 🏠 Arbeitszimmer (anteilig — pauschal 1.260 €/Jahr ohne Nachweis)
- ✈️ Reisen für Content-Erstellung (vollständig dokumentiert!)
- 📚 Fortbildungen, Bücher, Kurse, Coachings
- 🎨 Bilder-Lizenzen, Musik-Rechte, Stock-Footage
- 💼 Steuerberater, Anwalt, Buchhaltung
- 📱 Plattform-Gebühren (z.B. adboxery 10%) — voll absetzbar
6. PR-Pakete & Produkt-Geschenke
Heikel: Wenn du ein Produkt geschenkt bekommst und im Gegenzug postest, ist das geldwertes Honorar. Das musst du:
- Mit dem Marktwert als Betriebseinnahme verbuchen
- Auf den Sachwert entsprechend Steuern zahlen
Faustregel: PR-Pakete < 60 € Marktwert sind oft als „Werbegeschenk" (§ 4 Abs. 5 EStG) tolerabel. Darüber wirds steuerpflichtig.
7. Fazit
Steuern als Influencer sind machbar — wenn du von Anfang an strukturiert vorgehst. adboxery macht's einfacher: jede Auszahlung mit Rechnung gemäß §14 UStG, automatischer DATEV-Export für deinen Steuerberater. Mehr in Verdienst & Steuern.
⚠️ Kein Ersatz für Steuerberatung. Bei wichtigen Entscheidungen (Rechtsform, Auslandsdeals, >100k Jahresumsatz): Steuerberater oder spezialisierten Influencer-Steuerberater einschalten.